Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Besondere Bedingungen für Bewerber (Kandidaten)

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung & Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Portals job.elevate-me.de sowie für alle Vermittlungs- und Beratungsleistungen durch Thomas Ferdinand (Elevate-Me).

  2. Gegenstand ist die Unterstützung des Bewerbers bei der Suche nach einer beruflichen Veränderung im Finanzsektor sowie die Aufnahme in den exklusiven Kandidaten-Pool von Elevate-Me.

§ 2 Kostenfreiheit für den Bewerber

  1. Sämtliche Leistungen von Elevate-Me gegenüber dem Bewerber sind grundsätzlich kostenfrei.

  2. Das Honorar für die Vermittlung wird ausschließlich vom auftraggebenden Unternehmen (Mandanten) getragen.

§ 3 Ablauf der Vermittlungstätigkeit & Anonymität

  1. Der Bewerber übermittelt seine Daten (Name, E-Mail, Qualifikationen, Lebenslauf) über das Online-Formular.

  2. Elevate-Me prüft die Unterlagen persönlich auf Übereinstimmung mit aktuellen Mandaten.

  3. Anonymisierungs-Garantie: Elevate-Me schaltet Stellenanzeigen anonymisiert. Ebenso werden Unterlagen des Bewerbers gegenüber Dritten erst dann offengelegt, wenn der Bewerber nach Nennung des konkreten Zielunternehmens seine ausdrückliche Einwilligung (schriftlich oder per E-Mail) zur Weitergabe erteilt hat.

  4. Der Bewerber kann jederzeit Sperrvermerke für bestimmte Unternehmen oder Konzerngruppen mitteilen.

§ 4 Qualität & Aktualität der Daten

  1. Der Bewerber verpflichtet sich, im Formular (z. B. PLZ, Wohnort, aktuelle Position) nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

  2. Der Bewerber ist angehalten, Elevate-Me über wesentliche Änderungen seines Status (z. B. Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages, Umzug, neue Qualifikationen) zeitnah zu informieren.

§ 5 Urheberrecht & Vertraulichkeit von Mandanten-Informationen

  1. Informationen über Mandanten (Unternehmen), die der Bewerber im Zuge des Prozesses durch Elevate-Me erhält, sind streng vertraulich zu behandeln.

  2. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bewerbers zum Mandanten unter Umgehung von Elevate-Me ist während eines laufenden Vermittlungsprozesses untersagt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 6 Speicherung & Löschung (Kandidaten-Pool)

  1. Mit der Registrierung willigt der Bewerber in die Speicherung seiner Daten in der Bewerberdatenbank (Resume Manager) ein.

  2. Die Daten werden gemäß der geltenden Datenschutzerklärung verarbeitet.

  3. Elevate-Me behält sich vor, Profile bei offensichtlicher Ungeeignetheit für den Zielmarkt oder bei fehlender Rückmeldung des Bewerbers aus dem System zu löschen.

§ 7 Haftungsausschluss

  1. Elevate-Me übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.

  2. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der vom Arbeitgeber gemachten Angaben zur Vakanz übernommen.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen (Mandanten)

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Personalvermittlung zwischen Thomas Ferdinand (Elevate-Me) – nachfolgend „Vermittler“ genannt – und dem jeweiligen Unternehmen – nachfolgend „Mandant“ genannt.

  2. Gegenstand des Vertrages ist die Vorstellung von qualifizierten Kandidaten aus dem Finanzsektor zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses beim Mandanten.

  3. Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen des Provisionsanspruches

  1. Ein Provisionsanspruch des Vermittlers gegenüber dem Mandanten entsteht, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Mandanten (oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen gemäß § 15 AktG) und einem vom Vermittler vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt.

  2. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Kandidat für eine andere Position als die ursprünglich vorgesehene eingestellt wird, sofern die Vorstellung durch den Vermittler für die Einstellung mitursächlich war.

  3. Die Übermittlung von Profildaten, Lebensläufen oder die Nennung des Namens eines Kandidaten gilt als „Vorstellung“.

§ 3 Vorkenntnis und Meldepflicht

  1. Ist dem Mandanten ein vom Vermittler vorgeschlagener Kandidat bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies dem Vermittler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Profils, schriftlich unter Angabe der Quelle mitzuteilen.

  2. Erfolgt diese Mitteilung nicht fristgerecht, kann sich der Mandant nicht mehr auf die Vorkenntnis berufen. Die Vorstellung durch den Vermittler gilt in diesem Fall als ursächlich für eine etwaige Einstellung.

§ 4 Honorarhöhe und Berechnungsgrundlage

  1. Die Höhe des Honorars beträgt [z. B. 25 % – 30 %] des Bruttojahreszielgehalts des eingestellten Kandidaten.

  2. Als Bruttojahreszielgehalt gilt das gesamte Entgelt, welches der Kandidat für das erste Beschäftigungsjahr erhält. Hierzu zählen das fixe Grundgehalt sowie sämtliche variablen Anteile (Boni, Tantiemen, Provisionen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bei 100 % Zielerreichung.

  3. Die Bereitstellung eines Firmenwagens wird pauschal mit einem Betrag von [z. B. 10.000 €] zum Bruttojahreszielgehalt hinzugerechnet.

  4. Alle Honorarsätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung

  1. Der Honoraranspruch wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Mandanten und dem Kandidaten fällig.

  2. Der Mandant verpflichtet sich, den Vermittler innerhalb von 5 Werktagen über den Vertragsabschluss und die Höhe des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts zu informieren.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

§ 6 Vertraulichkeit und Umgehungsverbot

  1. Alle von Elevate-Me übermittelten Kandidatenprofile sind streng vertraulich und ausschließlich für den Mandanten bestimmt.

  2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Führt eine unbefugte Weitergabe dazu, dass der Dritte den Kandidaten einstellt, ist der Mandant zur Zahlung des vollen Honorars an den Vermittler verpflichtet, als hätte er den Kandidaten selbst eingestellt.

  3. Das Umgehungsverbot gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Vorstellung des Kandidaten.

§ 7 Vorzeitiges Ausscheiden (Guarantee-Klausel)

Optionaler Vorschlag: Sollte der Kandidat das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit (maximal 6 Monate) von sich aus kündigen oder wird er aus Gründen, die in seiner Person oder seinem Verhalten liegen, gekündigt, verpflichtet sich der Vermittler zur einmaligen kostenfreien Nachsuche für diese Position. Eine Rückzahlung des Honorars erfolgt nicht.

§ 8 Haftung

  1. Der Vermittler prüft die Qualifikationen der Kandidaten persönlich, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Kandidaten gemachten Angaben.

  2. Der Mandant ist verpflichtet, die Eignung des Kandidaten vor Abschluss des Arbeitsvertrages selbst zu prüfen (Referenzen, Zeugnisse etc.).

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